Allgemeine Geschäftsbedingungen

 – Die Teilnehmer*innen erkennen mit der Anmeldung bzw. Zutritt zu einer Aktivität von riesa efau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Die Anmeldung ist nicht übertragbar und verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme ergibt sich erst durch Bezahlung der entsprechenden Gebühr. Die Vergabe der Teilnahmeplätze richtet sich nach der Reihenfolge des Zahlungseingangs. Nach Eingang der Kursgebühr erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung in Textform. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass riesa efau Ihre personenbezogenen Daten speichert. Diese werden weder an Dritte weitergegeben noch anderweitig verwendet.

Zahlungsbedingungen – Die Nutzungs- bzw. Veranstaltungsgebühr ist bargeldlos oder während der Öffnungszeiten des Besucherservice bar zu begleichen. Bei Überweisungen gilt das Zahlungsziel von 14 Tagen bzw. bis zu zwei Tagen vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn. Bitte geben Sie bitte unter Verwendungszweck die Rechnungsnummer an. Ab einer Gebühr von 80 Euro kann nach vorheriger Absprache eine Zahlung in zwei Raten vereinbart werden. Dann tritt der Anspruch auf Veranstaltungsteilnahme in Kraft, wenn 50 % der Gebühr bezahlt wurden und riesa efau eine schriftliche Bank-Einzugsermächtigung über die verbleibenden 50% erteilt wurde. Können einzelne Veranstaltungstermine nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr. Zehnerkarten und Gutscheine sind drei Jahre gültig und nicht übertragbar. Bei einer Preisanpassung wird der Gutscheinwert anteilig verrechnet. 

Gebührenermäßigung – Nur bei Veranstaltungen, für die ein Ermäßigungspreis ausgewiesen ist, besteht die Möglichkeit auf eine Ermäßigung. Für eine Ermäßigung ist ein Berechtigungsnachweis bei der Anmeldung zu erbringen. Ermäßigte Preise gelten für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Freiwillige im Sozialen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst bzw. freiwilligen Wehrdienst, Arbeitslose und Empfänger*innen von Leistungen nach SGBII und XII, Bezieher*innen von Grundrente, Inhaber*innen des Dresden-Passes, Ehrenamtspass-Inhaber*innen, Menschen, die zum anspruchsberechtigten Personenkreis gemäߧ1 Asylbewerberleistungsgesetz gehören, sowie Schwerstbehinderte ab 80 Prozent (GdB) und deren Begleitperson sowie Fördermitglieder von riesa efau. Ausgenommen ist die Ermäßigung für Fördermitglieder bei der Sommerakademie. Rückwirkend können keine Ermäßigungen gewährt werden.

Mindest-/ Höchstteilnehmerzahl – Es gelten bestimmte Mindest- bzw. Höchstteilnehmendenzahlen. Sofern die maximale Teilnehmendenzahl erreicht ist, besteht kein Anspruch auf Kursteilnahme. Bitte erkundigen Sie sich bei uns hinsichtlich ausgebuchter Kurse.

Rücktritt durch riesa efau – riesa efau. Kultur Forum Dresden kann bei mangelnder Beteiligung, Ausfall von Kursleiter*innen, Referent*innen und Künstler*innen oder aus Gründen höherer Gewalt einen Kurs/ eine Veranstaltung streichen bzw. abbrechen. In diesen Fällen werden die bereits gezahlten Gebühren/Eintrittsgelder in voller Höhe bzw. bei abgebrochenen Kursen anteilig erstattet. Bei Ausfall von Kursleiter*innen, Referent*innen, Künstler*innen ist riesa efau berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Rücktritt durch Teilnehmer*in – Ein Rücktritt von Kursen, Workshops oder Seminaren ist riesa efau in Textform mitzuteilen. Wir bitten um Verständnis, dass für kurzfristige Abmeldungen Stornogebühren erhoben werden müssen (ab vier Wochen vor Beginn 25%, zwei Wochen vor Beginn 50%). Bei jeder Art von Stornierung wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben. Ab einer Woche vor Beginn oder während des Kurses, Workshops oder Seminars kann bei Rücktritt keine Kostenerstattung erfolgen. In Ausnahmefällen, wie z. B. längere Krankheit, können in Absprache Sonderregelungen getroffen werden. Verändern sich Tag und Zeit der Durchführung von Kursveranstaltungen, ist ein Rücktritt ohne Erhebung einer Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr möglich. Eine Rücknahme von Eintritts- und Veranstaltungskarten ist nicht möglich.

Sonstige Erstattungen – Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Material, Reisekosten) werden nicht erstattet, soweit nicht anders angegeben.

Veranstaltungsorte – Die Veranstaltungsorte werden den Teilnehmer*innen vor Beginn bekannt gegeben bzw. auf ‣ riesa-efau.de veröffentlicht.

Verhalten an den Veranstaltungsorten – Die Haus- und Werkstattordnungen sind einzuhalten und geltende Regelungen sind zu befolgen, der Nutzer bzw. die Nutzerin hat eine Sorgfaltspflicht. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Mängel oder Unzulänglichkeiten sind umgehend zu melden.

Haftung und Versicherung – Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände aller Art. Auskünfte und Ausführungen der Mitarbeiter*innen oder durch den riesa efau Beauftragte, dienen ausschließlich der unmittelbaren Veranstaltungsdurchführung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Die Haftung des Vereins beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Besucher*innen sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Schadens oder der Störung beizutragen. Während der Veranstaltungen sind die Teilnehmer*innen nicht über riesa efau unfallversichert. Wir empfehlen zudem ggf. den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Ausstellung/ Präsentation – Arbeiten, die im Rahmen von Kursen, Workshops, Seminaren etc. im riesa efau entstanden sind und für Präsentationszwecke dort verbleiben oder zur Verfügung gestellt werden, können während der Präsentationszeit nicht abgeholt werden. riesa efau sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten um ausreichend Schutz der Arbeiten. Die Arbeiten sind jedoch während des Verbleibs bei riesa efau nicht versichert. Sollten die Arbeiten nach der vereinbarten Frist nicht abgeholt werden, gehen diese in das Eigentum von riesa efau über. Eine Nachsendung der Arbeiten als zusätzlicher Service von riesa efau erfolgt nur bei Hinterlegung von ausreichend frankiertem Versendungsmaterial oder per Nachnahme. 

Gültigkeit – Die AGB sind mit Wirkung zum 1.1.2022 gültig, Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung. Die Wirksamkeit der AGB ist dabei in ihrer Gänze nicht berührt. Gerichtsstand ist die Landeshauptstadt Dresden.