Offene Gartenzeit
Offene Gartenzeit

Offene Gartenzeit
Gemeinschaftsgarten des riesa efau (ACHTUNG JETZT IMMER DIENSTAGS!)

Offenes Angebot
Dienstag, 20.07.2021, 16:00 - 19:00 Uhr
wöchentlich, Die, 16–19 Uhr

– Friedrichstädter*innen können sich im Generationengarten entspannen, zusammensitzen, miteinander ins Gespräch kommen, gemeinsame Gartenaktionen planen und umsetzen. Eine angenehme Atmosphäre und das ungezwungene Nutzen des Generationengartens stehen dabei im Vordergrund. Ab Juni 2021 können wir gemeinsam einen blühenden, grünen, essbaren Garten und Ort zum Treffen in der Schäferstraße 14 entstehen lassen. Aktuell, in der Lockdown- und Onlinezeit ist eine grüne Oase zusätzlich einen wunderbaren Rückzugs- und Regenerationsort. Draußen an der frischen Luft und mit Abstand. Sinken die Inzidenzen bzw. ändern sich die Verordnungen, so werden kleine Treffen in der Gruppe ggf. auch möglich, wir versuchen das dann für euch zu organisieren. Und trotzdem können wir jetzt schon loslegen.

Bitte denkt ggf. an wetterfeste Kleidung und meldet euch vorher an!

ACHTUNG: In der Lockdownzeit müssen wir das Treffen in der offenen Gartenzeit etwas steuern. Deswegen meldet euch unter generationengarten@riesa-efau.de an. Dann können wir euren Besuch im Generationengarten versetzt planen. Für den Anfang pro Familie/Haushalt ist je Stunden geplant. Nachhinein werdet ihr selbständiger und flexibler, wenn es um den Gartenbesuch geht.

Gebühr keine

Angebot nur für Friedrichstädter*innen

Von uns mit dabei Thomas Kowalski & Mocia Woch

Anmeldung generationengarten@riesa-efau.de

Im Rahmen des Mehrgenerationenhauses finden unter Einhaltung des Hygienekonzeptes (s.u.) und der gebotenen Schutzmaßnahmen vereinzelt Kurse und Angebote in Präsenz statt. Das sind Angebote, die der Unterstützung, Beratung und Alltagsbewältigung dienen oder Angebote, die der Kinder- und Jugendhilfe entsprechen. Für alle Angebote sind sind Voranmeldungen zwingend erforderlich!

Bei allen Angeboten und Kursen vor Ort halten wir uns an folgende, vorgegebenen Schutzmaßnahmen:

- ggf. Pflicht zum Tragen einer (medizinischen) Maske
- Mindestabstand von 1,50 m
- allgemeine Hygieneregeln (Handhygiene, Desinfektion etc.)
- Testpflicht für Mitarbeiter*innen mit Kontakt zu Teilnehmenden (ggf. auch Testung der Teilnehmenden) - entfällt ab einer Inzidenz von unter 35!
- Reduktion der Kontakte auf das absolut nötigste Minimum
- zur Kontaktnachverfolgung möglichst Aufnahme personenbezogener Daten der Teilnehmenden (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) bzw. Nutzung der Corona-Warn-App des Bundes
- Darüber hinaus werden die Kurse und Angebote, soweit möglich Draußen im Freien stattfinden